Führerscheinuntersuchung
Bei Ausstellung eines befristeten Führerscheins wegen unklarer Sehschwäche, funktioneller Einäugigkeit sowie fortschreitendem Augenleiden ist eine augenärztliche Untersuchung nötig.
Laut gesetzlicher Verordnung muss der Augenarzt unter Berücksichtigung folgender Punkte eine positive oder ablehnende Stellungnahme abgeben:
- Sehschärfe beider Augen mit und ohne Korrektur
- Gesichtsfeld beider Augen
- Dämmerungssehen (Prüfung mittels Nyktometer)
- Augenhintergrund
- Bestehende Augenerkrankungen inklusive Prognose
- Beurteilung des Krankheitsbildes hinsichtlich der Auswirkung für das Lenken eines Fahrzeuges
- Empfohlene ärztliche Kontrolluntersuchungen